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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Charterfleet Service GmbH


 
 
 

 1. Fahrten ins Ausland

Fahrten außerhalb Österreichs dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Mieter und berechtigte Lenker müssen geplante Auslandsfahrten spätestens bei Fahrzeugübernahme bekannt geben. Werden diese genehmigt, trägt der Vermieter die erlaubten Länder im Mietvertrag ein. Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Verkehrsregeln im jeweiligen Land zu informieren. Gebühren für mautpflichtige Straßen oder spezielle Vorschriften im Ausland sind nicht in der „Cross Border Charge“ enthalten.

 

 2. Besondere Pflichten von Mieter und Lenker

Mieter und Lenker müssen das Fahrzeug sorgfältig und entsprechend dem vorgesehenen Zweck nutzen. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften sind einzuhalten. Der Transport gefährlicher Güter nach dem Gefahrengüterbeförderungsgesetz (GGBG) ist untersagt. Das Fahrzeug ist stets ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.

 

 3. Fahrtüchtigkeit des Lenkers

Nur der im Mietvertrag genannte Lenker darf das Fahrzeug führen. Der Mieter muss sicherstellen, dass der Lenker über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, die seit mindestens einem Jahr besteht, und dass er fahrtüchtig ist.

 

 4. Unzulässige Nutzung

Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder bei Renn-, Test- oder Trainingsfahrten verwendet werden. Das Befahren von Rennstrecken – auch bei Freigabe für den öffentlichen Verkehr – ist untersagt. Eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts ist verboten.

 

 5. Mietdauer und Rückgabe

Das Fahrzeug ist im übernommenen Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort während der Geschäftszeiten zurückzugeben. Eine verspätete Rückgabe von Fahrzeug, Papieren oder Schlüsseln führt zur Schadenersatzpflicht des Mieters. In solchen Fällen entfällt auch eine eventuell vereinbarte Haftungsbeschränkung.

 

 6. Zahlungsbedingungen

Die Mietkosten sind spätestens bei Rückgabe sofort fällig. Schadenersatzforderungen sind spätestens nach schriftlicher Aufforderung zu begleichen.

 

 7. Schäden am Fahrzeug

Bei Betriebsstörungen oder Schäden muss umgehend der Vermieter informiert und dessen Anweisungen beachtet werden.

 

 8. Haftung des Mieters/Lenkers

a) Ohne Haftungsreduzierung: Mieter und Lenker haften voll gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
b) Mit Haftungsreduzierung: Ist eine Haftungsreduzierung vereinbart, haftet der Mieter nur bis zum im Mietvertrag festgelegten Betrag (inkl. 20 % MwSt.). Diese Reduzierung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit (z. B. Alkohol/Drogen), Verstößen gegen bestimmte Vertragsbedingungen (Punkte 4, 5, 9) oder Schäden am Ladegut (Punkt 10).

 

 9. Verhalten bei Schäden

Bei Unfall oder Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu informieren, gefolgt von einer schriftlichen Unfallmeldung. Es gelten die gesetzlichen Meldepflichten. Auch bei reinen Sachschäden muss die Polizei hinzugezogen werden. Der Vermieter erhebt pro Schadenfall eine Bearbeitungsgebühr von 39,00 €. Sollten Sie die vertragliche Selbstbeteiligung der Höhe nach in Frage stellen, kann ein unabhängiger Gutachter durch uns beauftragt werden – die dafür anfallenden Kosten von 30,00 €, trägt der Mieter.

 

 10. Ladegut

Das Ladegut muss ordnungsgemäß gesichert sein, um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden. Be- und Entladung müssen mit Sorgfalt erfolgen. Schäden durch falsche Ladungssicherung oder unsachgemäßes Be- und Entladen sind von der Haftungsreduzierung ausgeschlossen und voll zu ersetzen.

 

 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wels. Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag wird das zuständige Gericht in Wels vereinbart. Der Lenker gilt dabei als Mitmieter und bestätigt mit seiner Unterschrift, zur Zustimmung dieser Regelung bevollmächtigt zu sein.

 

 Ergänzende Bestimmungen für Unternehmer

Für Unternehmer gelten zusätzlich folgende Regelungen:

 

 Zahlungsbedingungen (Erweiterung zu Punkt 6)

Miet- und Schadenkosten sind bei Fahrzeugrückgabe fällig. Schadenersatz spätestens nach schriftlicher Aufforderung. Bei Zahlungsverzug gelten 10 % Verzugszinsen. Wird über Kreditkarte abgerechnet, erklärt sich der Mieter mit einer Nachverrechnung einverstanden. Bei Zahlungsverzug haften Mieter und Lenker solidarisch für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten. Für Mahnungen wird eine Gebühr von 25 € netto verrechnet. Gegenforderungen dürfen nur geltend gemacht werden, wenn sie gerichtlich anerkannt oder außergerichtlich bestätigt sind.

 
 
 

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